Aber: In vielen Schulen ist schlechte Luft leider immer noch ein Missstand und eine Mindestanforderung, die die Rahmenbedingungen für maschinelle Lüftungssysteme definierte, fehlte bislang. Ein solches Papier wurde jetzt von den führenden Branchenverbänden VDMA (Fachverband Allgemeine Lufttechnik), BTGA, FGK, dem Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte und der TGA-Repräsentanz Berlin veröffentlicht.
Es sieht unter anderem einen Außenluftvolumenstrom von mehr als 25 m³/h pro Person im Raum, einen Schallleistungspegel von weniger als 43 dB(A), Außenluftfilter mit mindestens ePM1 50 % gemäß ISO 16890, behagliche und vollständige Raumströmung oder einen verpflichtenden Einsatz von Wärmerückgewinnung und bedarfsorientierter Einzelraumregelung vor.
Die Rahmenbedingungen listen damit die minimalen Anforderungen und Entscheidungskriterien an maschinelle Schullüftungssysteme auf, die beim Entwurf von Förderprogrammen oder offiziellen Richtlinien berücksichtigt werden sollten. Sie beziehen sich auf typische Klassenräume mit ca. 30 Schülern und einer Größe von 50-90 m². Außerdem wird von einer für Klassenräume typischen Aktivität ausgegangen. Für Fachleute und die vertiefte Detailausführung werden zudem die existierenden Normen und Richtlinien genannt.
Udo Jung, Vorstandvorsitzender des Fachverbandes Allgemeine Lufttechnik im VDMA: „Gerade in Skandinavien wird seit über 20 Jahren durch Regelungen und die Finanzierung maschineller Lüftungsanlagen eine stetig gute Luftqualität in einem Großteil der Schulen erreicht. Auch deshalb ist man dort wesentlich besser durch die Pandemiezeiten gekommen, Schüler:innen und Lehrer:innen profitieren zudem von deutlich besseren Lern- und Arbeitsbedingungen. In Deutschland ist hingegen praktisch nichts passiert. Dabei sind die erforderlichen technischen Lösungen seit Jahren verfügbar – wir freuen uns daher, dass mit dem nun veröffentlichten Grundsatzpapier eine geschlossene und von allen vertretbare einfache Forderung vorliegt, in dem die Grundanforderungen an maschinelle Lüftung in Schulen kurz, prägnant und verständlich definiert werden.“
Das Grundsatzpapier steht auf der Webseite des VDMA zum Download zur Verfügung.
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